Ausstellungsrichtlinien
des
KZV Schwetzingen
Der KZV Schwetzingen führt alljährlich eine Vereinsschau mit Prämierung der selbst gezüchteten Vögel durch.
Die Regelung der Prämierung und die Preisverteilung werden im Folgenden bekanntgegeben. Soweit keine abweichenden Regelungen aufgeführt sind, gelten die Richtlinien des DKB.
Allgemeine Regelungen
Ausstellungsberechtigt sind alle Vereinsmitglieder des KZV Schwetzingen, die ihre Nachzuchten mit amtlich genehmigten geschlossenen Ringen gekennzeichnet haben. Weitere Bedingungen für die Teilnahme an der Ausstellung sind der regelmäßige Besuch der Vereinsversammlungen, die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung und die aktive Mithilfe bei der Ausstellung.
Auf Antrag können im Einzelfall unter nachfolgenden Bedingungen auch Vogelzüchter anderer Vereine (im Folgenden: Fremdaussteller) an der Prämierung teilnehmen:
Ausstellungsvögel müssen amtlich beringt sein
Fremdaussteller helfen aktiv bei der Ausstellung mit
zur Preisrichterfinanzierung wird das doppelte Standgeld erhoben
Anträge auf Zulassung als Fremdaussteller müssen bis spätestens 6 Wochen vor der Vereinsausstellung bei der Vorstandschaft gestellt werden
über diese Anträge entscheidet die Vorstandschaft des KZV jeweils im Einzelfall ohne Begründung
die Vorstandschaft kann bei grundsätzlicher Zustimmung die Anzahl der Ausstellungsvögel beschränken
Fremdaussteller nehmen nicht an der Vereinsmeisterschaft und Preisverteilung des KZV Schwetzingen teil
An der Preisverteilung und Vereinsmeisterschaft nehmen alle Vereinsmitglieder des KZV Schwetzingen teil. Es ist dabei unerheblich woher die amtlich genehmigten Fußringe bezogen werden.
Züchter, die ihre Fußringe über den KZV Schwetzingen beziehen, erhalten den BKV-Beitrag vom Verein erstattet.
Jugendliche Vereinsmitglieder unter 18 Jahren können unter der Ringnummer eines nahen Verwandten an der Ausstellung teilnehmen ohne selbst DKB-Mitglied zu sein.
Bei der Preisverteilung werden Jugendliche mit eigenen Fußringen besonders hervorgehoben und geehrt.
Für alle zur Prämierung durch zugelassene DKB-Preisrichter angemeldeten Vögel wird ein Standgeld erhoben. Die Höhe des Standgeldes wird alljährlich durch die Vorstandschaft festgesetzt.